BeitragsbemessungsgrenzeVersicherungspflichtgrenze201144.550 € 3.712,50 € 201149.500 € 4.125,00 €
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2011 / Versicherungspflichtgrenze 2011 für die private / gesetzliche Krankenversicherung ( GKV / PKV )
Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen ihre Beiträge bis zu einem Einkommen von
44.550,- € im Jahr bzw. 3.712,50 € monatlich
Personen, die höhere Einkommen beziehen, haben damit den maximalen Beitrag bei den Krankenkassen, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, erreicht.
Gesetzlich versicherte Angestellte oder Arbeitnehmer die ein Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.500,- € p.a. bzw. 4.125,- € monatlich erzielen, können in die private Krankenversicherung wechseln.
Ein Wechsel ist erstmalig zum Ende des Kalenderjahres möglich, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird oder bei Neueintritt in eine Stellung mit Einkommen über der Pflichtgrenze.
BeitragsbemessungsgrenzeVersicherungspflichtgrenze201144.550 € 3.712,50 € 201149.500 € 4.125,00 €
Mehr zum Thema auf www.1a-krankenversicherung.de
BeitragsbemessungsgrenzeVersicherungspflichtgrenze201144.550 € 3.712,50 € 201149.500 € 4.125,00 €
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